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Leasen oder kaufen: Was lohnt sich mehr?
•Steuerliche Vorteile. Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem
Leasing-Geber zugeordnet ist.
•Bilanzneutralität. ...
•Kalkulationsgrundlage. ...
•Liquidität. ...
•“Pay as you earn”-Gedanke. ...
•Planungssicherheit. ...
•Individuelle Vertragsgestaltung.
Das sind alles Gründe, die gegen das Leasing und für andere Lösungen sprechen. Unbestritten ist der Barkauf die günstigste Variante. Kann man den Kaufpreis selbst nicht aufbringen, sollte man einen Kleinkredit prüfen.
Durch Leasing wird auch die finanzielle Flexibilität eingeschränkt.
Beim barkauf kann das Gerät jeder Zeit Verkauft werdem um ev. ein Neues Anzuschaffen od. Liquidität.
1. Kein Kapitaleinsatz - Leasing bedeutet 100 % objektbezogene Fremdfinanzierung, Sie benötigen kein Eigenkapital, um die geplante Investition realisieren zu können.
2. Verbesserung der Liquidität - Liquide Mitel werden nicht im Anlagevermögen gebunden. Wenn in schwierigeren Zeiten die Abnehmer ihre Rechnungszahlung strecken, können Sie diesen Engpaß besser aus eigener Kraft durchfinanzieren.
3. Erhöhung der Rentabilität - Das durch Leasing nicht gebundene Eigenkapital kann rentabler im Umlaufvermögen eingesetzt werden.
4. Kein Eingriff in den Kreditspielraum - Die Kreditlinien bei Ihrer Hausbank bleiben voll erhalten. Ihre zur Verfügung stehenden Sicherheiten werden nicht in Anspruch genommen und stehen für anderweitige Finazierungsaufgaben zur Verfügung.
5. Keine Veränderung der Bilanzrelation - Leasingfirma aktiviert als wirtschaftlicher Eigentümer das Objekt in Ihrer Bilanz. Sie können die Leasingraten als Aufwendungen in der GuV voll steuerlich wirksam absetzen.
6. Feste Kosten während der Vertragslaufzeit - Die vereinbarte Leasingrate ist annuitätisch kalkuliert und bleibt daher über die gesamte Laufzeit unverändert, das schafft Ihnen eine sichere Kalkulationsbasis.
7. " Pay as you earn " - Nutzung gegen Miete. Sie können das Objekt vom ersten Tag an gegen Zahlung der monatlichen Leasingraten voll nutzen. Die Investition erwirtschaftet die Kosten von selbst aus den laufenden Erträgen.
8. Keine Gewerbesteuer auf Dauerschulden beim Leasing - Leasing stellt kein Dauerschuld-verhältnis dar, somit entstehen keine Belastungen aus der Gewerbesteuer. 9
. Stundungseffekte bei Einkommen - oder Körperschaftsteuer - Leasingverträge haben i.d.R. einekürzere Laufzeit als die Abschreibungsdauer der dahinterstehenden Objekte beträgt. Damit entsteht anfänglich erhöhter Aufwand, der zunächst zu geringeren Einkommen- oder Körperschaftsteuerzahlungen führt.
10. Praxisgerechte Vertragsgestaltung - Die Leasingverträge sind von erfahrenen Praktikern exakt auf die Bedürfnisse der Leasingkunden zugeschnitten.
Wir beraten sie gerne....
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